Fast 80 Jahre lang hatten britische Frauen mit friedlichen Mitteln das Wahlrecht gefordert, ohne Erfolg. Anfang des 20. Jahrhunderts radikalisierten sich Teile der Bewegung und zogen in den bewaffneten Kampf.

Quelle: http://einestages.spiegel.de/s/tb/27741/suffragetten-bewegung-buergerkrieg-der-geschlechter.html

Gewalt hat die menschliche Zivilisation tief geprägt. Gewalt geht von Machthabern aus und von Minderheiten. Die Bewertung ihrer Folgen fällt verschieden aus, jedoch wird kaum jemand keinen Grundsatz wertschätzen, der nicht auch schon mithilfe von Gewalt verteidigt wurde.

Die deutsche Regierung gedenkt regelmäßig der gescheiterten Putschisten um Stauffenberg, betrachtet sie als Vorbilder für moralische Integrität in einer dunklen Zeit. Was trieb diese Personen an?

Vielen der Männer des 20. Juli war es im Verlaufe der Kriegsjahre ein immer größer werdendes Bedürfnis geworden, einen Aufstand gegen die verbrecherische Politik Hitlers hinter der Front zu führen. Sie waren in zunehmendem Maße Zeugen von systematischen Massentötungen von Unschuldigen geworden, die sie mit ihrer Offiziersehre und ihrem Gewissen nicht in Einklang brachten.

[…]

Die meisten Historiker unterstellen einem Teil der Männer des 20. Juli unter dem Eindruck der brutalen verbrecherischen Gewaltpolitik Hitlers einen Lernprozess, der von anfänglicher Zustimmung zu entschiedener Ablehnung geführt habe. Die Geschichtsforschung betont in diesem Zusammenhang das klare Bekenntnis der Verschwörer zu ihrer Tat – auch um den Preis des eigenen Lebens. Keiner der Angeklagten ließ sich vor Freislers Volksgerichtshof psychisch brechen oder versuchte, durch Ausflüchte den eigenen Kopf zu retten. Nach Meinung vieler Wissenschaftler gewinnen die Widerständlern aus dem Offizierskorps besondere historische Bedeutung durch ihre aufrechte Haltung, wie sie in dem zum Ausdruck kommt, was Henning von Tresckow am 21. Juli 1944 Fabian von Schlabrendorff zum Abschied sagte:

„Wenn einst Gott Abraham verheißen hat, er werde Sodom nicht verderben, wenn auch nur zehn Gerechte darin seien, so hoffe ich, daß Gott Deutschland um unseretwillen nicht vernichten wird… Der sittliche Wert eines Menschen beginnt erst dort, wo er bereit ist, für seine Überzeugung sein Leben hinzugeben.“

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Attentat_vom_20._Juli_1944

Gewalt wird in diesem Zusammenhang als legitim betrachtet, wenn es an alternativen Mitteln fehlt:

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitlich_demokratische_Grundordnung

Teilweise wird legitime Gewaltanwendung auf die Situation in Diktaturen reduziert:

Fritz Stern: Darauf zielt meine Frage. Die Ablehnung von 68 ist eine fast schon ideologische Haltung, die man in Westdeutschland häufig antrifft. Es ist dieselbe Haltung, die Ihnen auch in der Auseinandersetzung um die Vergangenheit des Auswärtigen Amts begegnete. Wie auch immer Sie diesen Kampf nennen wollen, am Ende geht es um die Deutungshoheit über die Vergangenheit. In diesem Kampf haben Sie in den Augen Ihrer politischen Gegner auf der falschen Seite gestanden, und da genügt es denen nicht, wenn Sie sich dafür entschuldigen, dass Sie eben auch Steine geworfen haben. Im Grunde erwartete man von Ihnen eine Entschuldigung dafür, dass Sie die Bundesrepublik sozusagen unter Generalverdacht gestellt haben. Das steckt da drin.

Ex-Bundesminister J. Fischer: Das mag da drinstecken. Aber ich habe mich ja nicht entschuldigt, weil ich dazu gezwungen wurde, sondern lange vorher. Weil da etwas in mir arbeitete, nämlich diesen wirklich großen Fehler gemacht zu haben, die Bedeutung des Rechts zu unterschätzen. Heute kann ich im Grunde ohne jede Bitterkeit sagen, Ihre Generation, Fritz, hatte einfach recht, wenn sie gesagt hat: So geht es nicht, die Anwendung von Gewalt ist ein großer Fehler. Hier geht es nicht um die Frage, ob einer sich entschuldigt oder nicht, sondern hier muss ich zu einem schweren Fehler stehen – und das tue ich.

Stern: Nur eine Fußnote. Meine große Begeisterung für Solidarność, für die polnischen Dissidenten, für die russischen Dissidenten, für die tschechischen Dissidenten hängt zusammen mit dem Gewaltverzicht. Ihnen allen war bewusst, es muss ohne Gewalt gehen. Das galt übrigens auch in der DDR, die Leipziger Demonstrationen standen unter der Prämisse, keine Gewalt anzuwenden. Am überzeugendsten hat es Havel formuliert in seinem herrlichen Buch Die Macht der Ohnmächtigen.

Fischer: Und doch gibt es Grenzen. In einer Diktatur kann es zu Situationen kommen, in denen Gewalt auch legitim sein kann.

Stern: Wo verläuft für Sie die Grenze?

Fischer: Das kann ich Ihnen sagen. Die Grenze verläuft für mich da, wo es um die Verteidigung der eigenen Freiheit und des Lebens geht. Wenn Sie diese Linie beachten, dann halten Sie eine Nulllinie. Eine bessere Realität werden Sie mit Gewalt aber nicht erreichen, das sehe ich nicht. Das heißt: Widerstand überall dort, wo es um diese Grundtatsache geht und Freiheit und Leben bedroht sind. Da halte ich Gewalt, wenn es anders nicht mehr geht, für das letzte Mittel. Alles andere muss im Rahmen rechtlicher Verhältnisse geregelt werden.“

Stern: Man soll das Individuelle nicht zu sehr unterstreichen. Widerstand ist nicht nur dann geboten, wenn meine persönliche Freiheit bedroht ist. Im Widerstand gegen Hitler ging es um das Unrechtsregime schlechthin. Man erinnere sich, welche Überwindung es Menschen wie Bonhoeffer und Dohnanyi gekostet haben muss, den Tyrannenmord zu rechtfertigen. Man muss lange mit sich selber gekämpft haben, bis man zu einem solchen Entschluss gelangt. Davor habe ich ungeheuren Respekt.

Fischer: Ich stimme Ihnen voll zu, es geht mir nicht nur um das individuelle Schicksal. Kann man die syrische Opposition dafür kritisieren, dass sie Gewalt anwendet, angesichts dessen, was vielen Syrern täglich vom Regime widerfährt? – Natürlich nicht.

Stern: Eben.

Fischer: Natürlich nicht. Wenn die Alternative heißt, sich auf Gnade und Ungnade einem Gewaltherrscher auszuliefern oder aber gewaltsam Widerstand zu leisten und auf den Umsturz der Verhältnisse zu dringen, unter solchen Bedingungen, glaube ich, wird jeder Verständnis dafür haben, dass Gewalt angewendet werden muss. Aber in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat mit verbrieften Grundrechten – nein.

Quelle: http://www.zeit.de/2013/08/Fischer-Stern-Vorabdruck/komplettansicht

Diese Unterscheidung ist aus der Sicht eines Ex-Bundesministers in gewisser Weise verständlich. Allerdings ist Deutschland ein Land, in dem es schon keine wirklich unabhängige Justiz gibt ( http://www.gewaltenteilung.de ). Selbst die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden von Politikern bestimmt.

Verbriefte Grundrechte sind für diese Überlegungen irrelevant, wenn diese formal vorhandenen Grundrechte in der Realität nicht umgesetzt werden:

Es scheint also selbstverständlich zu sein, daß in unserem Land nicht nur ethisch höchst fragwürdig Spätabtreibungen wegen Behinderungen stattfinden sollen, sondern das Entscheidende ist, daß wir als Gesetzgeber annehmen eine gesetzeswidrige Haltung müssten wir am Ende auch noch zustimmungsfähig finden. Als Gesetzgeber finde ich sollten wir das definitiv nicht tun, meine Damen und Herren.

Bundestagsdebatte zur PID-Gesetzgebung (Redebeitrag Göring-Eckardt (Grüne))

Grundgesetz Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Kommentar:

Artikel 3 Absatz 1 enthält den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Gegen diesen wird nicht nur verstoßen, wenn gleiches ohne sachlichen Grund ungleich behandelt wird, sondern auch wenn ungleiches gleich behandelt wird.

Absatz 2 enthält ein Beispiel für den Gleichheitsgrundsatz des 1. Absatzes. Er enthält nicht nur das gegen den Staat gerichtete Verbot der Ungleichbehandlung, sondern verpflichtet den Staat auch auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

So ist es dem Staat beispielsweise nicht nur verboten Männer und Frauen für die gleiche Arbeit unterschiedlich zu bezahlen. Der Staat muss auch eingreifen, wenn private Arbeitgeber Frauen für die gleiche Arbeit weniger zahlen, als Männern.

Dieser Pflicht kam der Gesetzgeber früher mit den §§ 611a und 611 b BGB nach. Mit Gesetz vom 14.08.2006 (BGBl. I S.1897) wurden diese §§ von der damaligen großen Koalition aus CDU/CSU und SPD aufgehoben.

Absatz 3 enthält Beispiele für Diskriminierungen, die der Gesetzgeber nicht dulden darf, sondern aktiv bekämpfen muss, wenn ihm bekannt wird, dass private zum Beispiel Arbeitgeber oder Vermieter diese vornehmen.

Quelle: http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=5&paid=3&mvpa=3

Wenn eine Justiz Klagen in Hinblick auf einen laufenden Völkermord aus formalen Gründen (etwa der Klagebefugnis) nicht bearbeitet, dann existiert in Bezug auf diese Thematik effektiv gesehen kein Rechtsstaat. Grundrechte sind auf dem Papier vorhanden, können jedoch nicht eingefordert werden.