Aus aktuellem Anlaß der extrem unkritischen Berichterstattung zu Autismustherapien in einem deutschen Massenmedium ziehen wir die Veröffentlichung dieser Erklärung vor, auch wenn sie erst wenige Unterzeichner gefunden hat. Wir hoffen weitere unterzeichnende Organisationen oder Gruppen zu finden, Interessenten können sich über das Kontaktformular melden.
Desweiteren gibt es nach wiederholten Nachfragen nun für vorerst ein halbes Jahr auch für Einzelpersonen die Möglichkeit hier öffentlich oder nichtöffentlich die Erklärung zu unterzeichnen (Edit: Inzwischen beendet).
Der Markt für Autismustherapien ist nahezu unüberschaubar geworden, ein Millionengeschäft das von ganz verschiedenen Anbietern, Vermarktungsstrategien und Ansätzen geprägt wird. Als am gefährlichsten kann zur Zeit der behaviouristische Ansatz der ABA-Therapie angesehen werden. Zunehmend wird die klare Bezeichnung von solchen „Therapeuten“ verschleiert, diese „Therapie“ wird unter verschiedensten Bezeichnungen angeboten oder zunehmend auch ohne besondere Kennzeichnung einfach nur als „Verhaltenstherapie“ oder „Ergotherapie“. Für Schulungen und Durchführungen werden stattliche Summen in der Regel irgendwo im vierstelligen Bereich verlangt und teilweise leider noch immer von öffentlichen Trägern z.B. im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert, was auch für einige andere „Therapien“ gilt, die weiter unten genannt werden. Dieser Ansatz wird gerne in oft aggressiver Weise als „wissenschaftlich belegt“ vermarktet, was nach unserem Stand derzeit nicht den Tatsachen entspricht. Selbst manche Autismusbeauftragte haben sich aktuell davon überzeugen lassen, wohl auch weil der Elternverband „Autismus Deutschland“ ebenfalls zunehmend auf diese Methode einschwenkt und sich selbst bis heute tatsachenwidrig als Interessenvertretung von Autisten darstellt, um so bequemer Elterninteressen durchzusetzen, die den Interessen der Autisten in einigen Bereichen unversöhnlich gegenüberstehen – zumindest wenn Eltern sich einer echten Auseinandersetzung mit der Materie Autismus verweigern, etwa weil sie starke emotionale Abneigungen gegen gesunde Autisten hegen, was leider nicht selten ist.
ABA beruht auf Konditionierung entgegen der natürlichen Veranlagung von Autisten, vergleichbar mit einer brutalen Art der Umerziehung von Linkshändern. Dadurch wird der Wille der Autisten gebrochen, damit sie hinnehmen, was sie eigentlich nicht hinnehmen können, sofern sie einen Gesunderhaltungsinstinkt ausleben würden, z.B. in der Hinsicht sich vor für Autisten kräfteraubenden Situationen zu schützen. Oft geht es in diesen Zusammenhängen zudem um die „Lösung“ von Problemen, die bei einer gründlichen Aufklärung über Autismus und einer Berücksichtigung durch das nähere Umfeld im Alltag so überhaupt nicht auftreten würden. Autisten, welche als Erwachsene mühsam solche Konditionierungen wieder ablegen konnten, berichten z.B. davon nun über „ca. 50 IQ-Punkte“ mehr zu verfügen durch die dadurch frei gewordene Kraft, zudem von einer erheblich besseren Lebensqualität. Teilweise wird den Eltern vermittelt möglichst das komplette Handeln ihrer autistischen Kinder zu kontrollieren und ihnen praktisch nur noch erlauben das zu tun, was sie wollen, wenn sie das tun, was sie laut Programm zu lernen haben. Das nimmt teilweise die Gestalt von harter Gehirnwäsche an, wenn Eltern ihrem Kind abverlangen in einer bestimmten Situation eine vorgesehene Empfindung zu simulieren oder „bestenfalls“ selbst daran zu glauben. Vielen Eltern wird dabei fälschlich vermittelt Autisten seien „vom Autismusteufel besessene“ Nichtautisten, die lediglich von Autismus befreit werden müßten um durchschnittliche Kinder zu werden. Bei vielen Eltern wird das gerne gehört, denn sie sind oft enttäuscht, weil ihr Kind nicht so ist wie sie es sich vorstellten. Der Glaube an die Wirksamkeit dieses Ansatzes hält diese Eltern zudem leider auch davon ab tatsächlich geeignete Maßnahmen wie die Schaffung einer barrierefreien Umgebung zu ergreifen um die Inklusion des Kindes zu gewährleisten. Die grundsätzliche Ausrichtung dieses Programms ist gegen das Kind gerichtet und in der Regel wird dies zu einer nicht immer heilbaren Zerstörung des Verhältnisses zu den Eltern führen, was aber wegen der abweichenden Mimik und Körpersprache von Autisten oft nicht erkannt wird.
Wenn die Verfechter von ABA also zukünftig tatsächlich einmal wissenschaftlich beweisen könnten, daß diese Kindesmißhandlung tatsächlich den behaupteten Effekt hat, wäre das Hauptproblem dieser Methode damit noch lange nicht beseitigt: Die Zielsetzung der Methode im Rahmen der konkreten typischen Anwendung. Zwingen wir Gehörlose dazu von den Lippen abzulesen oder lassen wir sie gebärden? Erziehen wir, wie in den Anfängen von ABA praktiziert, Homosexuelle hin zur „gesunden“ Veranlagung hin um? Konditionieren wir Patienten mit Bandscheibenvorfall unter Aushebelung diverser Menschenrechte dazu die Schmerzen nicht mehr zu zeigen oder befassen wir uns mit dem tatsächlichen Problem der vorliegenden Situation? Konditionieren wir Autisten oder sorgen wir für Inklusion und Enthinderung?
Doch ABA ist bei weitem nicht die einzige Pseudomethode, die als „Therapie“ an Autisten für stolze Summen verkauft wird und angesichts des Standes der Menschenrechte eigentlich keiner Diskussion mehr wert sein sollte:
– Es gibt noch immer praktizierte Festhaltetherapie, teilweise sogar in Kliniken und „Heimen“, eine Methode die auf völlig falschen Grundannahmen über die Natur von Autismus aufbaut und wie ABA schwerwiegende psychische Traumata nach sich ziehen kann.
– Es gibt Tiertherapien mit Delfinen und allem was irgendwie sonst niedlich auf Eltern wirken könnte – ein passendes Haustier wäre vermutlich sinnvoller, wenn auch sicher kein Ersatz für Barrierefreiheit im Alltag.
– Es gibt eine Lehre nach der Autisten und die meisten anderen Menschen einen „Gehirnschaden“ haben würden, der mit fragwürdigen Übungen behebbar sei.
– Es gibt kriminelle Kurpfuscher, die Stammzelltherapien unter anderem an Autisten anbieten und dabei den vereinzelten Tod von Patienten billigend in Kauf nehmen.
Und sicher gibt es noch einige Ansätze mehr, die in dieser Kategorie schädlicher „Therapien“ einen würdigen Platz einnehmen dürften.
Wir fordern den Gesetzgeber auf diesem Treiben ein Ende zu setzen. Wir fordern eine Klarstellung des Gesetzgebers dahingehend, daß die Anwendung von ABA, Festhaltetherapie und ähnlichen Methoden, die Eltern oder „Therapeuten“ zu für ihre autistischen Kinder schädlichen Handlungen veranlassen, Kindesmißhandlungen darstellen und von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend verfolgt werden muß. Wir fordern die Schließung der entsprechenden Lehrgänge, in denen zu diesen Kindesmißhandlungen angeleitet wird. Wir fordern die Kostenübernahme dieser „Therapien“ aus öffentlichen Kassen einzustellen und Autismusbeauftragte darin zu schulen in ihrer Region eventuell stattfindende rührselige und sachlich völlig falsch argumentierende Spendenaufrufe von Eltern abzublocken. Wir fordern die Medien auf, solche Spendenaufrufe nicht zu verbreiten und im Zweifel zwecks Abstimmung z.B. mit der ESH Kontakt aufzunehmen. Wir fordern die Abschaffung der Anerkennung der „gestützten Kommunikation“ bei Autisten in allen Fällen, in denen nicht von unabhängiger Seite bewiesen werden konnte, daß diese Methode im Einzelfall tatsächlich funktioniert (z.B. durch den Kopfhörertest, bei welchem Stützer und Autisten manchmal verschiedene Fragen eingespielt werden), denn es darf nicht sein, daß eine erwiesenermaßen in fast allen Fällen nicht funktionierende „Kommunikationsmethode“ vor dem Recht ohne Verifizierung als Willensäußerung des betreffenden Autisten anerkannt wird, dessen Arm von einem „Stützer“ bewegt wird. Bei dieser Reform der Kommunikationshilfeverordnung (KHV) muß im gleichen Zuge klargestellt werden, daß Autisten das Recht haben fernschriftlich von zuhause aus zu kommunizieren. Wir fordern die gesetzliche Verpflichtung aller „Heim“einrichtungen die Autisten beherbergen jedem Autisten einen eigenen frei zugänglichen, mobilen und neutral und fachkundig überprüft unüberwacht benutzbaren Internetanschluß (Z.B. direkte Mobilfunknetzeinwahl von Flatrate-Einzelgeräten) zur Verfügung zu stellen, damit sie mit der Außenwelt barrierefrei kommunizieren und sich über ihre Rechte informieren können, die ihnen nicht selten noch nie in ihrem Leben erklärt worden sind. Viele dieser Einrichtungen versuchen genau dies bis heute zu verhindern um ihr Machtmonopol der nahezu absoluten Kontrolle zu wahren.
Wir fordern die engagierte Inklusion von Autisten in unsere Gesellschaft.
Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) – ESH
Auties e.V.
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (Deutschland)
IAAPA Polska (Polen)
Verein PSYCHEX (Schweiz)
Verein zopph (Schweiz)
Ergänzende Klarstellungen zu „gestützter Kommunikation“ und „Tiertherapie“ (06.03.2013)
Im Rahmen des erfreulich regen Feedbacks haben sich Punkte herauskristallisiert, in denen dieser Erklärungstext und somit auch unser Ziel mißverstanden wurde.
1. Wir fordern kein Verbot der „gestützten Kommunikation“
Bei dieser Methode handelt es sich zwar wie dargestellt um eine Praxis, die in vielen Fällen nicht dazu dient Autisten dabei zu helfen sich selbst auszudrücken. Eine besonders schwere Mißhandlung im Sinne der Erklärung stellt es jedoch nicht dar, wenn Personen Arme von Autisten anfassen und so Aussagen verfassen, von denen dann behauptet wird, daß sie vom Autisten stammen würden.
Wir fordern die Anerkennung solcher Aussagen vor dem Recht abzuschaffen, sofern wie beschrieben kein Nachweis erbracht werden konnte, daß der Autist sich zumindest irgendwann einmal tatsächlich auf diese Weise ausdrückt.
Leider scheinen viele Personen bisher nicht erkannt zu haben, daß Autisten zwar das Recht haben sich auszudrücken, sie aber genauso auch das Recht haben keine Aussagen in den Mund gelegt zu bekommen, die tatsächlich nicht von ihnen stammen.
2. Ebenso fordern wir auch kein allgemeines Verbot von „Tiertherapien“.
Im Erklärungstext werden Tiertherapien als nicht sinnvoll bezeichnet. Die folgende Verbotsforderung
Zitat:
Wir fordern eine Klarstellung des Gesetzgebers dahingehend, daß die Anwendung von ABA, Festhaltetherapie und ähnlichen Methoden, die Eltern oder „Therapeuten“ zu für ihre autistischen Kinder schädlichen Handlungen veranlassen, Kindesmißhandlungen darstellen und von den Strafverfolgungsbehörden entsprechend verfolgt werden muß.
nennt Tiertherapien nicht ausdrücklich. Wenn es im Einzelfall einfach nur um Kontakt zu Tieren geht, wäre ein Verbot nicht angemessen. Sofern es sich jedoch um „ABA mittels Tieren“ geht gilt das, was im Erklärungstext zu ABA zu lesen steht.
Kopie des Eintrags im „Petitionsblog“ vom 14.3.2013:
Zitat:
Ein Beispiel für die Arbeitsweise der ABA-Lobby
Einige ergänzende Anmerkungen zu bekannten ESH-Aussagen:
verhalten.wordpress.com/2013/03/12/schadliche-autismustherapien wrote:
Die Autisten-Enthinderer ziehen weitere Vergleiche: Man habe früher ja auch schwerhörige und taube Kinder gezwungen, von den Lippen zu lesen, heute lässt man sie die Zeichensprache erlernen. Das ist gut so und man sollte überhaupt schwerhörige und gehörlose Kinder alle Förderung und Zuwendung zuteilwerden lassen, die möglich ist. Nicht hören zu können, hat ohne weitere Hilfen zur Folge, dass man von der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen bleibt.
Durch Cochlea-Implantate ist es in vielen Fällen möglich, eine Schwerhörigkeit mehr oder weniger zu heilen. Ein Kind mit „CI“ hört oft normal und benötigt weder das Lippenlesen noch die Zeichensprache. Eltern schwerhöriger Kinder und diese Kinder selbst, die mit einem Cochlea-Implantat versorgt sind, würden jeden, der das CI als „den Willen des Kindes brechen“ und „Geradebiegen“ bezeichnet, für verrückt erklären.
Ich gehe soweit und behaupte nun, die ABA-Autismustherapie ist das Cochlea-Implantat des frühkindlichen Autismus. Denn ABA ermöglicht Menschen, die dies ohne ABA nicht erreicht hätten, eine Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben.
Kaum verwunderlich geht der Autor von einem völlig überholten Hilfedenken und keinem zeitgemäßen menschenrechtlichen Ansatz aus.
„Die menschliche Gesellschaft“ ist für den Autor offenbar eine Gesellschaft von Hörenden. Was Gehörlose dann sind bleibt offen, Menschen können sie aus seiner Sicht eigentlich ja nicht mehr sein.
Diese Sichtweise ist mittlerweile schon lange als diskriminierend erkannt. In Kreisen des „deaf pride“ nennt sich diese Haltung „audistisch“. Wenn eine Gesellschaft Gehörlose ausschließt, dann ist diese Gesellschaft diskriminierend gegenüber der gehörlosen Minderheit. Diese Diskriminierungen (speziell wird diese Art der Diskriminierung als „Behinderung“ bezeichnet) hin zu einem Universellen Design zu beseitigen ist der Vorgang, den man als „Enthinderung“ bezeichnen kann. Die Diskriminierung „Behinderung“ wird so beseitigt.
Leider gibt es bis heute eine gewisse Anzahl von Akteuren, die sich einfach mit der Arroganz der Mehrheit auf den Standpunkt stellen: Wenn ihr nicht nach unseren Vorlieben mitmachen könnt, dann ist das euer Problem. Nur mit Menschenrechten hat das dann leider nicht im entferntesten zu tun.
Zum Thema CI:
Zitat:
Ärzte wissen meist erstaunlich wenig über Gehörlose, ihre Sprache und ihre Kultur. Sie sehen meist nur das Defizit, das mangelnde Gehör. Kein Wunder, in der Medizinerausbildung kommt das Thema auch nie vor. Mit einer löblichen Ausnahme: Prof. Horst Pagel (s.u.) von der Uni Lübeck bietet seinen StudentInnen seit dem Wintersemester 2007/2008 das Seminar „Kultur und Kommunikation Gehörloser“ an – „und jedes Mal waren die Plätze schon Monate vor Beginn ausgebucht“. Die StudentInnen sind begeistert, und ihr Blickwinkel weitet sich aus, über das rein Medizinische weit hinaus. „Kommilitonin Constanze Motz findet vor allem die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Gehörprothese, dem Cochlea Implantat, lehrreich. „Diese scheinbare Lösung gegen Gehörlosigkeit ist eigentlich gar keine richtige“, so ihr vorläufiges Resümee.“ Und DAS von einer angehenden Medizinerin! Wirklich erstaunlich und vorbildlich, hoffentlich auch für weitere Universitäten!
http://www.taubenschlag.de/meldung/7212
Überdies ist der Vergleich einer technischen „Cyborg-Technologie“ mit ABA gewagt. Immerhin scheint dem Autor das auch mehr oder weniger klar zu sein. Die konkreten auf diversen Seiten zum Thema breit beschriebenen Bedenken räumt diese Reaktion ohnehin nicht aus, so wie das branchenüblich gemachte Heilsversprechen durch Wiederholungen nicht richtiger wird.
„Interessant“ ist in dieser Hinsicht gerade auch diese Behauptung:
Zitat:
Der Vergleich würde nicht so sehr hinken, wenn viele, durch die ABA-Autismustherapie „umerzogene“ Kinder, später in ihrem Leben an dieser Umerziehung leiden würden und sich wünschen würden, sie wären nie „gezwungen“ worden, auf Ansprache zu reagieren, ihren Eltern in die Augen zu sehen und überhaupt das Sprechen zu lernen. Dies ist nicht der Fall.
Doch genau das ist der Fall, es liegen seit Jahren etliche Erfahrungsschilderungen vor, die teilweise schwerste psychische Folgeschäden beschreiben. Schon nach wenigen Stunden meldete sich aus dem ESH-Umfeld auf den zitierten Blogartikel ein Autist, der es nach eigenen Angaben solchen Methoden und den damit verbundenen schlimmen Erfahrungen vorgezogen hätte, nicht mündlich sprechen gelernt zu haben – eine starke Aussage im vollen Bewußtsein der Alltagsrelevanz der mündlichen Sprache in einem nicht barrierefreien Umfeld.
Bemerkenswert kann auch dieser Abschnitt genannt werden:
Zitat:
Der frühkindliche Autismus, wie er mit „ABA“ behandelt wird, ist eine sehr tiefgreifende Kommunikationsstörung. Die betroffenen Kinder sind, wenn sie nicht behandelt werden, oft zu einem Leben in Einrichtungen für geistig behinderte Menschen bestimmt, unfähig zu sprechen oder sonst in Interaktion mit ihrer Umwelt zu treten.
Wenn Autisten nicht kommunizieren, dann liegt in der Regel die Ursache im Umfeld, konkreter in nicht barrierefreier Umgebung. Die Schwierigkeit hierbei ist, daß Nichtautisten und nicht wenige nichtautistisch geprägte autistische Eltern oft nicht die natürliche autistische Empathie aufweisen, um diese Barrieren zu erkennen.
Abschließend ein Zitat, das entweder unverfroren oder Zeugnis mangelnder Lesefähigkeiten beim Autor ist:
Zitat:
Interessanterweise betonen die Initiatoren dieser Petition in einer ergänzenden Stellungnahme, dass sie nicht missverstanden werden wollen: Die Petition richtet sich allein gegen die verhaltensanalytische Therapie. Die „tiergestützte Therapie“ und die gestützte Kommunikation werden explizit als positive Ansätze dargestellt.
Lieber Autor, falls Sie weiterhin behaupten die ESH würde Delfintherapie und „gestützte Kommunikation“ als positive Ansätze darstellen, sollten Sie das auch belegen können. Und das wird schwierig sein, denn diese Unterstellungen sind schlichtweg falsch. In der erwähnten Klarstellung wird lediglich ausgeführt, daß reine Tierkontakte und Bewegen von Armen bei Autisten aus Sicht der ESH kein Verbot rechtfertigen, da in ihnen keine Mißhandlung geschieht, die dafür schwerwiegend genug ist.