Integration hat zwei Seiten:
1. Ein Farbiger bekommt wegen seiner Hautfarbe keinen Job. Deswegen bekommt er eine „Integrationsmaßnahme“ verordnet. Dort lehren ihn Personen, die zum großen Teil von der Minderwertigkeit seiner „Rasse“ überzeugt sind, sich weiß zu schminken, um weniger aufzufallen. Als er das tut, bekommt er eine Anstellung als Kloputzer. Sein Fall wird als Beispiel gelungener Integration späteren Teilnehmern ähnlicher Kurse genannt.
2. Ein Farbiger bekommt wegen seiner Hautfarbe keinen Job. Deswegen bekommt er einen „Integrationsassistenten“ zugewiesen, der ihm dabei hilft, sich gegen illegale Diskriminierungen zur Wehr zu setzen. Der Assistent macht in verschiedenen Firmen solche Diskriminierungen aus und leitet dazu Dokumentationen an eine zuständige Antidiskriminierungsstelle weiter, die verschiedene Strafen verhängen kann. So findet er schließlich eine Anstellung als Produktdesigner.
Version 1 klingt für die meisten Ohren vermutlich absurd. Wenn derartiges passieren würde, wäre der Aufschrei vermutlich groß.
Für Autisten jedoch ist Version 1 bis heute der Normalfall.
Doch im Grundgesetz steht:
Zitat:
Art. 3
[…]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.